Offenen Immobilienfonds kündigen: Warum ich den heutigen Rücknahmepreis nicht als Auszahlung festschreibe

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026 | WSB Blog

Wenn ich Anteile eines offenen Immobilienfonds zurückgeben möchte, würde ich zwei Fragen getrennt beantworten: Wann ist eine Rückgabe möglich, und welcher Erlös wird dann tatsächlich abgerechnet? Ein heute angezeigter Rücknahmepreis beantwortet die zweite Frage für einen späteren Termin noch nicht.

Gerade bei einer längeren Wartezeit wäre mir diese Trennung wichtig. Ich würde keinen festen zukünftigen Geldeingang aus einer aktuellen Depotanzeige ableiten. Eine Kündigung kann einen Ablauf anstoßen, ohne damit den späteren Preis festzuschreiben.

Die Rückgabe an die Gesellschaft hat eigene Fristen

Die BaFin nennt für offene Immobilienfonds eine Mindesthaltedauer von vierundzwanzig Monaten ab Kauf. Für Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, gilt zusätzlich eine zwölfmonatige Kündigungsfrist. Ich würde deshalb zuerst die Erwerbsdaten der tatsächlich betroffenen Anteile prüfen.

Bei älteren Beständen oder mehreren Käufen würde ich die konkrete Behandlung mit der depotführenden Stelle klären. Ein pauschales Datum für das gesamte Depot wäre mir zu ungenau. Ich würde außerdem die aktuellen Anlagebedingungen des ausgewählten Fonds heranziehen und den bestätigten Rückgabeablauf dokumentieren.

Der heutige Rücknahmepreis ist kein fest vereinbarter Verkaufserlös

Die Aufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Rücknahmepreis bei der Kündigung noch nicht feststeht. Für meine Planung bedeutet das: Zwischen einer heutigen Wertanzeige und dem späteren Ergebnis bleibt ein Preisrisiko. Eine Bestätigung über den Auftrag würde ich daher genau auf ihre Aussage lesen.

Ich würde unterscheiden, ob sie nur die Entgegennahme und den vorgesehenen Ablauf bestätigt oder bereits eine tatsächlich erfolgte Abrechnung enthält. Solange nur der erste Schritt vorliegt, würde ich den Betrag im Finanzplan als unsicher kennzeichnen. Eine präzise Eurozahl aus dem Depot macht die Zukunft nicht präziser.

Auch eine Rücknahme kann ausgesetzt werden

In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt werden. Die BaFin nennt unzureichende Liquidität als Beispiel. Ich würde daher eine solche Anlage nicht wie täglich verfügbares Kontoguthaben für eine unverrückbare kurzfristige Zahlung behandeln.

Ein Börsenverkauf ist ein anderer Weg

Viele offene Immobilienfonds sind auch an der Börse handelbar, aber nicht alle. Zudem können die Börsenkurse nach Angebot und Nachfrage deutlich von den Ausgabe- und Rücknahmepreisen der Gesellschaft abweichen. Ich würde diese Preisangaben deshalb nicht als frei austauschbare Alternativen behandeln.

Bei einer konkreten Börsenorder würde ich die tatsächliche Handelbarkeit, den angebotenen Preis und die Kosten prüfen. Der Unterschied zum angezeigten Rücknahmepreis wäre für mich ein Anlass zur Erklärung, kein automatischer Beweis für eine Fehlbewertung. Ebenso wenig würde ich eine Ausführung zum zuletzt gesehenen Kurs voraussetzen.

Der sorgfältige Vergleich verschiedener Preisgrößen begegnet auch bei meinem Beitrag über ETF-Kurse unter dem NAV und den passenden Zeitstempel. Die Produkte und Rückgaberegeln unterscheiden sich; die Beschriftung einer Zahl sollte in beiden Fällen zur eigenen Frage passen.

Meine Unterlagen für eine nachvollziehbare Entscheidung

Ich würde Erwerbsdatum, betroffene Stückzahl, Rückgabebedingungen und die Bestätigung des gewählten Wegs zusammen ablegen. Dazu kämen die bereitgestellten Kosteninformationen. Einen möglichen Abschlag oder weitere Kosten würde ich erst anhand der konkreten Unterlagen berücksichtigen, nicht mit einer allgemeinen Fantasiepauschale.

Für eine anstehende Ausgabe würde ich gesondert prüfen, welche Mittel bereits sicher verfügbar sind. Einen noch nicht feststehenden Fondserlös würde ich daneben ausweisen. So bleibt sichtbar, ob der Zahlungsplan von einer offenen Preis- oder Abwicklungsfrage abhängt.

Wenn du eine Rückgabe vorbereitest, stelle deshalb nicht nur die Frage nach der Kündigungsfrist. Frage auch, wann der Preis bestimmt wird und welche Bestätigung welchen Schritt belegt. Für mich verhindert dieser Abgleich, dass aus einem aktuellen Depotwert versehentlich eine vermeintlich garantierte spätere Auszahlung wird.