Covered Call vor dem Ex-Tag: Warum mir trotz Aktienbestand eine Zuteilung drohen kann
Ein Covered Call klingt für viele nach einem überschaubaren Tausch: Ich halte die Aktie und verkaufe einen Call darauf. Doch kurz vor dem Ex-Dividenden-Tag kann sich die Lage ändern. Die Gegenseite eines amerikanischen Calls darf ihr Ausübungsrecht grundsätzlich vor dem Verfall nutzen; werde ich auf der verkauften Call-Seite zugeteilt, muss ich die Aktien zum vereinbarten Strike liefern. Das passiert nicht automatisch, aber ich sollte es in meine Planung einbeziehen.
Warum der Ex-Tag bei einem verkauften Call wichtig ist
Wer einen Call besitzt, erhält die Dividende nicht allein durch das Optionsrecht. Dafür muss die Person die Aktie rechtzeitig besitzen. Deshalb kann ein Call-Inhaber vor dem Ex-Tag eine frühe Ausübung erwägen. Für die verkaufende Seite bedeutet das: Eine Zuteilung kann vor dem regulären Verfall eintreffen und die Aktien können zum Strike ausgebucht werden. Der Broker beziehungsweise die Clearingkette benachrichtigt mich möglicherweise nicht in dem Moment, in dem der andere Marktteilnehmer die Ausübung veranlasst.
Das ist ein Risiko, keine zuverlässige Vorhersage. Auch ein Call im Geld wird nicht zwangsläufig ausgeübt. Der verbleibende Zeitwert spielt eine Rolle: Wer vorzeitig ausübt, gibt diesen Wert auf. Eine angekündigte Dividende allein sagt deshalb nicht, dass meine Short-Position sicher zugeteilt wird oder sicher offen bleibt.
Meine Checkliste vor dem Ex-Dividenden-Tag
- Kontraktart und Abwicklung: Ich prüfe, ob die Option amerikanisch oder europäisch ausgeübt werden kann und welche Aktienlieferung der konkrete Kontrakt vorsieht.
- Ex-Tag und Dividende: Ich kontrolliere den bestätigten Termin beim Unternehmen oder an der zuständigen Börse. Einen bloßen Kalenderhinweis würde ich gegenprüfen.
- Restzeitwert: Ich betrachte nicht nur „im Geld“ oder „aus dem Geld“, sondern auch, welcher Zeitwert noch im Call steckt. Daraus folgt keine sichere Zuteilungswahrscheinlichkeit.
- Brokerfristen: Ich lese nach, bis wann mein Broker Weisungen annimmt, wie er Zuteilungen zuordnet und wann die Buchung in der Depotansicht sichtbar wird.
- Eigene Verkaufsbereitschaft: Ein Covered Call setzt voraus, dass ich die Aktien zum Strike abgeben kann und will. Wenn ich sie unbedingt behalten möchte, passt die Position womöglich nicht zu meinem Ziel.
Rollen oder schließen ist keine kostenlose Reparatur
Vor dem Ex-Tag kann ich eine Short-Call-Position zurückkaufen oder durch eine andere Laufzeit beziehungsweise einen anderen Strike ersetzen. Das ist aber ein neuer Geschäftsschritt mit aktuellem Preis, Spread, Gebühren und gegebenenfalls steuerlichen Folgen. „Rollen“ löscht den bisherigen Verlust oder das Assignment-Risiko nicht einfach. Ich würde den Gesamtpreis der neuen Kombination und die Frage, ob ich die Aktien tatsächlich verkaufen möchte, getrennt betrachten.
Bei einem noch offenen Short Call bleibt bis zur Schließung die Möglichkeit einer Zuteilung bestehen. Gerade deshalb sichere ich vor einer Änderung zuerst die konkrete Kontraktserie, Stückzahl und Brokeranzeige. In meinem Beitrag zum Kursabschlag am Ex-Tag ordne ich außerdem ein, warum eine Kursbewegung am Dividendentermin nicht automatisch den gesamten Tagesverlust erklärt.
Was ich aus der Position nicht ableiten würde
Die vereinnahmte Optionsprämie ist kein garantierter Zusatzgewinn. Der Aktienkurs kann deutlich fallen; die Prämie fängt einen Rückgang nur teilweise auf. Umgekehrt begrenzt der verkaufte Call den möglichen Mehrertrag oberhalb des Strikes. Ich vergleiche deshalb nicht nur Prämie und Dividende, sondern schreibe vorher auf, zu welchem Kurs ich die Aktie abgeben würde und welches Verlustrisiko ich weiterhin trage.
Mein nächster Schritt wäre, Kontraktbedingungen, Ex-Tag und Brokerverfahren gemeinsam zu prüfen. Wenn ich die Aktien nicht zum Strike hergeben möchte, sollte ich nicht erst am Abend vor dem Stichtag überlegen, ob ich mit der Short-Call-Seite leben kann.