Zwei Depots bei derselben Bank: So ordne ich meinen Freistellungsauftrag vor dem Jahresende
Ein Depot für langfristige Anlagen und ein zweites für einzelne Trades: In meiner Übersicht würde ich daraus nicht automatisch zwei getrennte Freistellungsaufträge machen. Wenn beide Depots bei derselben Bank geführt werden, muss ich die steuerliche Freistellung auf Ebene des Instituts betrachten.
Gerade vor dem Jahresende möchte ich deshalb nicht nur die Depotnamen sehen. Ich lege die erteilten Aufträge, das zuständige Institut und die bisher berücksichtigten Beträge nebeneinander. Eine zweite Depotnummer schafft für mich keinen zusätzlichen persönlichen Freibetrag.
Einzelne Depots kann ich innerhalb der Bank nicht abgrenzen
Ein Freistellungsauftrag kann innerhalb eines Kreditinstituts nicht auf einzelne Konten oder Depots beschränkt werden. Eine eigene gedankliche Zuordnung wie „nur für mein Dividendenkonto“ ändert diesen Geltungsbereich nicht.
Ich würde deshalb im Onlinebanking prüfen, welche Bank den Auftrag tatsächlich führt. Unterschiedliche Produktnamen oder Ansichten sind für mich allein noch kein Nachweis verschiedener Institute. Bei unklarer Zuordnung frage ich bei der Bank nach, statt aus dem Design einer App eine steuerliche Grenze abzuleiten.
Mein Gesamtbetrag bleibt institutsübergreifend begrenzt
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Er kann auf mehrere Institute verteilt werden. Die Summe meiner erteilten Freistellungsaufträge darf dadurch aber nicht über den für mich geltenden Gesamtbetrag wachsen.
Mein erfundenes Beispiel beginnt bei den Aufträgen
Angenommen, eine alleinstehende Person hat bei Bank A einen Auftrag über 700 Euro und bei Bank B einen über 300 Euro erteilt. Zusammen sind das 1.000 Euro. Zwei Depots bei Bank A würden in dieser Beispielübersicht nicht noch einmal je 700 Euro erhalten.
Ich würde die Beträge daher je Institut aufschreiben und anschließend addieren. Die Rechnung enthält zunächst die erteilten Auftragsbeträge. Sie ist nicht mit der Summe der tatsächlich erzielten Erträge oder bereits genutzten Freistellungen identisch.
Die Nutzung ist eine zusätzliche Information
Daneben notiere ich, was die Bank im laufenden Jahr bereits berücksichtigt hat. Ein eingetragener Auftrag über 700 Euro bedeutet nicht automatisch, dass dort bereits 700 Euro Erträge angefallen sind. Umgekehrt möchte ich einen bereits genutzten Betrag bei einer geplanten Änderung nicht übersehen.
Eine Anpassung braucht einen bestätigten neuen Stand
Wenn die Verteilung nicht mehr zu meinen erwarteten Erträgen passt, prüfe ich die Änderungsmöglichkeiten der beteiligten Banken. Ich würde keine allgemeine Bearbeitungsfrist oder sofortige Wirkung für jedes Institut unterstellen. Entscheidend ist die konkrete Bestätigung für das betreffende Jahr.
In meiner Übersicht stehen anschließend der bisherige und der neue Stand mit Datum. Ich würde erst dann mit der Änderung weiterrechnen, wenn der Auftrag tatsächlich bearbeitet wurde. Ein abgesendetes Formular ist für mich noch keine bestätigte aktualisierte Freistellung.
Verlustverrechnung bleibt ein anderer Prüfschritt
Ein Freistellungsauftrag ist für mich keine austauschbare Bezeichnung für einen Verlusttopf. Wenn mehrere Banken beteiligt sind, prüfe ich auch diese Vorgänge getrennt. Dazu passt mein Beitrag zur Verlustbescheinigung und den Verlusttöpfen vor dem Jahresende.
Mein nächster Schritt wäre eine einzige Liste aller Institute mit erteiltem Auftrag, bestätigtem Stand und bisheriger Nutzung. Erst daraus entscheide ich, ob eine Anpassung nötig ist. Die Anzahl meiner Depots allein wäre mir dafür als Grundlage zu ungenau.